FN: 08807 - 94 7735, mobil: +49 177 2461524 praxis@ammersee-heilpraktiker.de

Zeitrahmen der Einzeltermine

Abhängig davon, was unser erster Schritt ist, bzw. was Sie wünschen, bestimmen wir den Zeitrahmen des Termins.

Für eine einfache Körperbehandlung (z.B. Bowen Therapie, etc.) nehmen wir uns 1 – 1,5 Stunden Zeit.
Beim ersten mal etwas mehr.

Für eine Coaching-Session (auch online), sollten Sie je nach Absprache 1,5 – 2 Stunden, für Dearmouring Sessions sogar 2,5  – max. 3 Stunden reservieren. Dabei hat es sich bewährt etwas Spielraum zu lassen, um auch Integrationszeit im Anschluss zu haben.

Die Prozesse die tatsächlich durchlaufen werden lassen sich nicht exakt vorher bestimmen und brauchen ihren Raum. Nach tiefgreifenden Prozessen ist eine ausreichende Integrationszeit sehr wichtig, bevor Sie wieder in den Alltag zurückkehren und sich an die Arbeit oder länger ins Auto setzen.

Behandlungsdauer und -intervalle

Auch hier kommt es natürlich darauf an, womit Sie kommen, welches Ziel Sie haben und welche Methoden Einsatz finden.

Ganz grob lässt sich folgendes sagen:

Akute körperliche Beschwerden ohne lange Vorgeschichte und ohne Komplikationen lassen  sich oft in 1 – 5 Behandlungen sehr gut behandeln.

Ansonsten sind Körper-Therapie Termine individuell zu besprechen. Schon länger bestehende Zustände bedürfen oftmals auch zehn Termine oder mehr. Manche Menschen fahren sehr gut mit regelmäßigen weitmaschigen Behandlungen, von alle zwei Wochen bis alle zwei Monate.

Coaching-Sessions sind mindestens zwei auszumachen. Schon diese können oft sehr viel bewirken. Ideal sind sechs Termine.

Dearmouring kann man eher als Lebensbegleitung wählen und frei einteilen. In Phasen hohen Leidensdrucks können auch einmal kleine Serien mit kürzeren Abständen – wie z.B. zwei Wochen oder weniger sinnvoll sein. Ansonsten geht alles von  vier Wochen bis 2 – 3 mal im Jahr.

Die tiefgreifenden Entwicklungsprozesse wollen sich in das gelebte Leben integrieren. Das braucht auch Zeit.

Kosten

Ich bin Heilpraktiker und rechne nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sie können meine Rechungen bei Ihrer Krankenversicherung einreichen, sofern diese Heilpraktikerleistungen abdeckt. Das gleiche gilt, wenn Sie im Staatsdienst und damit „Beihilfe“ berechtigt sind.

Was Viele nicht wissen: auch z.B. Gemeinde-Angestellte bzw. deren Angehörige haben oft einen „Beihilfe“-Anspruch. Fragen Sie ggf. bei Ihrem Arbeitgeber genau nach. Auch diese wissen das oftmals nicht.

Meine Rechungen werden von den Gesetzlichen und Ersatz-Kassen nicht übernommen.
ABER: manche Kassen übernehmen „Behandlungen durch zertifizierte Osteopathen“. Mein Osteopathie-Zertifikat von 2002, wurde bislang von manchen, aber leider zunehmend von immer weniger Kassen anerkannt. Meine Ausbildungs-Institution hat sich aufgelöst.

Kosten für Selbstzahler:

90 ,- EUR/60 min.
jede weitere Viertelstunde 22,50 EUR. Individuelle Vereinbarunge sind möglich.

Für die Erstaufnahme (ca. 60 – 90 min.) berechne ich pauschal 120,-

Online- und längere Coaching- / Dearmouring-Sessions: nach Zeitaufwand 22,50 EUR/15min.  bzw. nach Absprache.

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein für die Kosten aufzukommen, sprechen Sie mich bitte an, damit wir eine Lösung finden können.